#1

Pflegestufe

in Kosten, Krankenkassen usw. 18.01.2011 10:13
von jean • 32 Beiträge

Wer hat von Euch eine Pflegstufe? Falls Ihr eine beantragen möchtet, dann könnt Ihr hier da zu Fragen stellen und wir werden euch helfen.


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#2

RE: Pflegestufe

in Kosten, Krankenkassen usw. 22.01.2011 23:15
von Brini • 4 Beiträge

Hallo an alle,

hab Erfahrung mit Pflegestufen (2).
Kann Euch auch helfen.

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#3

RE: Pflegestufe

in Kosten, Krankenkassen usw. 18.02.2011 11:17
von axmo12 • 2 Beiträge

Hallo,
Habe selbst PS 1 und möchte mein Badezimmer etwas Behindertengerechter umbauen (Toilette, Haltegriffe, etc.) Wo muss ich Anträge stellen?
Was muss ich beachten?

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#4

RE: Pflegestufe

in Kosten, Krankenkassen usw. 18.02.2011 13:48
von jean • 32 Beiträge

Von der Pflegekasse kannst Du bis 2500,00 € bekommen. Lass Dir einen Kostenvoranschlag über die Umbauten geben und den reiche bei der Pflegekasse ein.
Wichtig !!! Nicht mit dem Umbau anfangen, bist die Finanzierung genehmigt wurde.

Es gibt bei einigen Bundesländen Zuschüsse bis zu 25 000,00 €

Teile mir bitte mal mit in welchem Bundesland Du wohnst.


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#5

RE: Pflegestufe

in Kosten, Krankenkassen usw. 18.02.2011 14:28
von axmo12 • 2 Beiträge

Wohne in NRW

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#6

RE: Pflegestufe

in Kosten, Krankenkassen usw. 18.02.2011 14:45
von jean • 32 Beiträge

Ich habe Dir mal den Text hier geschrieben. Kopiere ihn einmal und gehe damit zu Deinem Landratsamt. Es kann ja sein, das es auch bei Euch solche Zuschüsse gibt.

Mit der Zielsetzung, dass Behinderte Menschen möglichst ohne Hilfe eigenständig leben können, stellt das Land Hessen auch im Jahr 2009 für bestimmte bauliche Vorhaben, Einrichtungen und Ausstattungen in bestehenden , selbst genutzten Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld Kostenzuschusse bereit.
So werden zum Beispiel von Stufen und Schwellen, der Einbau von Aufzügen, Änderungen im Sanitärbereich, Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW Stellplätze auf dem Grundstück, Errichtung von Rampen und der Umbau von Einrichtungen für Blinde und sehbehinderte Menschen mit Kostenzuschüsse gefördert. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000,00 € je Wohneinheit. Bauvorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Eigenmittel zur Finanzierung nicht ausreichen und mit dem Bauvorhaben, werden die Eigenmittel zur Finanzierung nicht ausreichen und mit dem Bau vor der Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde Es dürfen nur behindertentypische Verbesserungen im Vordergrund stehen, keine allgemeinen Modernisierungen.


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#7

Pflegestufe 1

in Kosten, Krankenkassen usw. 28.02.2011 23:14
von frauenfarm (gelöscht)
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Ich will Pflegestufe 1 beantragen. Mit der AOK hatte ich auch schon gesprochen weil wir ein Haus behinderten gerecht bauen wollen. Dafür brauche ich Pflegestufe 1 damit sie mich was unterstützen.

Aber erstmal will ich ein Verschlecherterungsantrag wegen den Behindertenausweis beantragen.Das mache ich mit der VdK zusammen.
Morgen Ruf ich da an.Hab heute mit meinem Neuro gesprochen. So wie es aussieht habe ich wieder ein Schub.


Nichts ist unmöglich ...
... frauenfarm

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